Tel. +41 31 311 22 22 - info@shadienste.ch

Berufliche Vorsorge

Mit der beruflichen Vorsorge ist die Zukunft planbar – auch bei unerwarteten Ereignissen. Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden deshalb die nötige Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder Tod.
Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, zusammen mit den Leistungen aus AHV und IV die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung zu ermöglichen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitsnehmenden gegen die finanziellen Auswirkungen von Alter, Invalidität und Tod bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.

Wir benutzen Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.