Mit der beruflichen Vorsorge ist die Zukunft planbar – auch bei unerwarteten Ereignissen. Bieten Sie Ihren Mitarbeitenden deshalb die nötige Sicherheit im Alter, bei Invalidität oder Tod.
Ziel der beruflichen Vorsorge ist es, zusammen mit den Leistungen aus AHV und IV die Weiterführung der gewohnten Lebenshaltung nach der Pensionierung zu ermöglichen. Die Arbeitgeber sind verpflichtet, ihre Arbeitsnehmenden gegen die finanziellen Auswirkungen von Alter, Invalidität und Tod bei einer Vorsorgeeinrichtung zu versichern. Dabei muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der Beiträge übernehmen.